Richtlinie zur Zeichennutzung

Bei Verwendung des Zertifizierungszeichens und der Zertifikate sind folgende Anforderungen verbindlich zu beachten und umzusetzen:

l. Das Recht zur Nutzung der Zertifizierungsmarke und der Zertifikate ist auf den Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer des Zertifikats beschränkt.

ll. Das Unternehmen darf das Zertifikat werbewirksam verwenden, indem es:

  • das Original‐Zertifikat in gerahmter Form im Unternehmen aushängt,
  • die Verwendung des Zertifikats als Ganzes in Werbematerialien und auf der Homepage oder sonstigem Geschäftsmaterial. Eine ausschnittsweise Darstellung ist nicht zulässig.

III.  Das Zertifizierungszeichen darf nur für geschäftliche Zwecke und nur auf Dokumenten für die geschäftliche Korrespondenz und zum Zwecke der Werbung verwendet werden.

  • Es ist verboten, das Zertifizierungszeichen direkt auf einem Produkt anzubringen oder in einer Weise zu verwenden, die den Eindruck erwecken kann, dass sie sich auf die Konformität eines Produkts mit dem entsprechenden Normenwerk bezieht.
  • Es ist verboten, Zeichen von zertifizierten Kunden auf Laborprüfberichten, Kalibrierscheinen, Inspektionsberichten oder Zertifikaten anzuwenden.
  • Das Zertifizierungszeichen darf nur in Verbindung mit dem Namen des Unternehmens sowie dem Geltungsbereich und der Zertifikatsnummer verwendet werden.

VII.  Es ist verboten, das Zertifizierungszeichen grafisch zu verändern und bei Größenänderung zu verzerren. Außerdem ist es verboten, es in einer Größe zu verwenden, für die das Zertifizierungszeichen nicht geeignet ist und die zu einem unscharfen oder verpixelten Bild führt. Bei Problemen mit der Darstellung ist Rücksprache mit der FiduCert GmbH zu halten.

VIII. Es ist verboten, das Zertifizierungszeichen und/oder das Zertifikat auf Rechtsnachfolger oder auf andere Organisationen zu übertragen.

lX. Zulässige Aussagen in Bezug auf ein zertifiziertes Managementsystem auf Verpackungen und Begleitinformationen von Produkten sind wie folgt festgelegt:

Typenschilder oder Identifizierungsschilder gelten als Teil des Produkts. Die        Aussage darf in keiner Weise darauf schließen lassen, dass das Produkt, der    Prozess oder die Dienstleistung auf diese Weise zertifiziert ist. Die Aussage muss          sich beziehen auf:

  • die Benennung (z. B. Marke oder Name) des zertifizierten Kunden;
  • die Art des Managementsystems und der angewendeten Norm (z. B. ISO 27001);
  • die Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat erteilt hat.

X. Nach Aussetzung, Rücknahme oder Widerruf einer Zertifizierung hat der Auftraggeber jegliche Werbung mit der Zertifizierung einzustellen und die Zertifikate im Original an die FiduCert GmbH zurückzugeben sowie übermittelte PDF-Dateien und Kopien zu vernichten. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Wurde der Geltungsbereich der Zertifizierung eingeschränkt, ist der Auftraggeber verpflichtet, alle Werbemittel zu ändern.

Xl. Das Zertifizierungszeichens darf nur in den unten dargestellten Formen und mit Bezug auf die Zertifizierungsmaßnahmen verwendet werden.

Maßnahmen bei Verstoß gegen Regeln der Zeichennutzung (siehe 2)

Die FiduCert GmbH achtet redlich auf die korrekte Darstellung und Verwendung. Hierzu führt sie Stichproben bei Audits durch. Bei einem Verstoß gegen die in Punkt 2 dieser Richtlinie aufgeführten Bedingungen bzw. bei fehlerhaften Verweisungen auf den Zertifizierungsstatus oder irreführende Nutzung der Zertifizierungsdokumente, -zeichen oder Auditberichte ist die FiduCert GmbH berechtigt, je nach Härte des Vergehens folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • schriftliche Abmahnung und Aufforderung zur Korrektur bzw. Korrekturmaßnahme,
  • schriftliche Abmahnung mit Androhung der Aussetzung, Zurückziehung der Zertifizierung,
  • Veröffentlichung des Verstoßes.

Die FiduCert behält sich rechtliche Maßnahmen gegen einen Verstoß gegen die unter Punkt 2 dieser Richtlinie aufgeführten Bedingungen bzw. bei fehlerhaften Verweisungen auf den Zertifizierungsstatus oder irreführende Nutzung der Zertifizierungsdokumente, -zeichen oder Auditberichte vor und prüft diese im Einzelfall streng.

Der Kunde ist vor jeder Durchführung der Maßnahme schriftlich (z.B. per E-Mail zu informieren).